Elterngeld ab 01.01.2007 - Stand August 2006
Die große Koalition hat einen Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeldes vorgelegt. Demnach erhalten erwerbstätige Eltern, welche Ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder auf maximal 30 Stunden wöchentlich reduzieren, zwölf Monate lang ein Elterngeld in Höhe 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens - höchstens jedoch 1.800 Euro. Um das volle Elterngeld in Höhe von 1.800 Euro zu erhalten, muß das Nettoeinkommen des berechtigen Elternteils vor der Geburt des Kindes 2.700 Euro betragen haben.
Das Elterngeld wird für 2 zusätzliche Monate als Bonus gezahlt, wenn der jeweils andere Partner wegen der Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit reduziert oder unterbricht. Alleinerziehende Mütter oder Väter haben 14 Monate Anspruch auf das Elterngeld.
Bei einem Einkommen kleiner als 1.000 Euro werden bis zu 100% des Einkommens durch das Elterngeld ersetzt. Der Prozentsatz wird gleitend erhöht. Das bedeutet - für je 2 Euro unter der maßgeblichen Grenze von 1.000 Euro steigt die Regelersatzleistung von 67% um 0,1%-Punkte.
Ein Beispiel:
>> Das Einkommen vor der Geburt des Kindes beträgt 600 Euro. Die Differenz zur maßgeblichen Grenze (1.000 Euro) beträgt also 400 Euro.
1.000 Euro - 600 Euro = 400 Euro
>> Die Differenz von 400 Euro teilen wir durch 2, da für je 2 Euro die 0,1%-Punkte zusätzlich zur Regelleistung erstattet werden, und rechnen das Ergebnis mal die 0,1%-Punkte.
400 Euro / 2 = 200 * 0,1 = 20% zusätzliche Ersatzleistung
>> Im Gesamtergebnis wir die Regelersatzleistung von 67% auf zusätzlich + 20% angehoben:
67% + 20% = 87%
600 Euro * 87% = 522 Euro Ersatzleistung in Form des Elterngeldes
Die Obergrenze von 100% wird dabei bei einem Einkommen vor der Geburt des Kindes von 340 Euro erreicht. Somit ist sichergestellt, das Geringverdienende, welche vor der Geburt des Kindes mehr als 300 Euro verdient haben, auch nach der Geburt Elterngeld über 300 Euro erhalten.
Darüber hinaus werden Eltern mit 300 Euro Elterngeld im Monat unterstützt, die nicht voll erwerbstätig sind. Dabei ist es egal ob vor der Geburt des Kindes eine Erwerbstätigkeit bestanden hat oder nicht.
Wichtig ist auch die Regelung, daß das Elterngeld auf andere Sozialleistungen, hierunter fallen auch Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe, nicht als Einkommen angerechnet wird. Geringverdienende Eltern oder Eltern, bei denen die Kinder kurz nacheinander geboren werden, sollen besonders berücksichtigt werden.
Gemäß dem Gesetzentwurf, wird das Elterngeld für 12 + 2 Monate gezahlt. Die Eltern haben hierbei die Möglichkeit, innerhalb der 12 Monate zu wählen, wer und wann die Leistung jeweils in Anspruch genommen wird. Es ist zudem Möglich, das Vater und Mutter die Leistung gleichzeitig in Anspruch nimmt. Grundsätzlich steht beiden Elternteilen zusammen ein Kontingent von 14 Monaten in dem das Elterngeld gezahlt wird zur Verfügung. Wird die Möglichkeit der gleichzeigen Inanspruchnahme genutzt, führt dieses zu einer Verkürzung der Bezugsdauer. Zu beachten ist, daß 2 Monate dem Partner vorbehalten sind. Dieser muß seine Erwerbstätigkeit in dieser Zeit mindestens einschränken, um die Ersatzleistung in Form des Elterngeldes zu erhalten.
Die Bezugsdauer der Leistung kann auf 28 Monate ausgedehnt werden, wobei das gleichbleibenden Gesamtbudget (Basis sind die 14 Monate) halbiert je Monat ausgezahlt werden. Die Elternzeit mit Kündigungsschutz bleibt auch weiterhin für 3 Jahre bestehen.
Das Elterngeld wird mit Stichtag 01.01.2007 (Stand August 2006) das bisherige Erziehungsgeld ablösen und ist steuer- und abgabenfrei. Zu beachten ist jedoch, daß das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
GB 11:12, 11. Aug 2006 (CEST)