Gutscheine
Gutscheine - Worauf Sie achten müssen!
Sie sind praktisch, sie kommen gut an, und sie helfen oft im letzten Moment: Geschenkgutscheine. Allerdings gilt es, bei den hübschen und praktischen Bons einiges zu beachten.
Einen exakten rechtlichen Rahmen für Gutscheine gibt es in Deutschland nicht. Fest steht: Der Gutschein eines bestimmten Geschäftes oder Unternehmens kann nur dort eingelöst werden, wo er ausgestellt wurde. Und: Bargeld gibt es nicht, die Papiere gelten ausschließlich für Waren oder Dienstleistungen. Dabei ist es möglich, den notierten Betrag durch Zuzahlungen zu erhöhen. Auch das teilweise Einlösen, etwa nur 25 Euro eines 50-Euro-Gutscheins, kann dem Aussteller zugemutet werden.
Der Haken: Viele Regelungen zum Thema "Gutschein" sind aus bestimmten Gesetzen abgeleitet oder durch Gerichte entschieden worden. Das betrifft auch die Gültigkeit. Die gesetzliche Verjährung beträgt drei Jahre. Handschriftliche Verfallsdaten allerdings sind bindend – wenn, so hat die Justiz geurteilt, die Frist nicht zu kurz ist. Was das bedeutet, prüfen die Juristen im Einzelfall. So sind mal zehn Monate zu wenig, ein anderes Mal – bei einem Kino-Gutschein – mindestens zwei Jahre angemessen. Doch selbst nach dem Verfallen hat der Besitzer noch Ansprüche – sofern die Drei-Jahres-Frist noch nicht überschritten wurde. In solchen Fällen muss der Aussteller den Nennbetrag auszahlen. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass er einen Teil als Schadensersatz einbehalten kann. Wie viel das ist und ob es durchsetzbar ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Dieser Anteil kann bei zehn bis 20 Prozent liegen. Ein Beispiel macht es deutlich: Ein Gutschein über 100 Euro hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Nach zweieinhalb Jahren kann der Besitzer die Auszahlung fordern. Er erhält 80 Euro, da das ausstellende Geschäft 20 Prozent als Ausgleich für entgangene Gewinne einbehalten möchte.
Pech ist es, wenn der Händler in die Pleite schliddert. In diesem Fall gibt es praktisch keine Möglichkeit, den Betrag irgendwie zurückzubekommen. Daher raten Experten: Gutscheine sollten so schnell wie möglich eingelöst werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Wer von vornherein jeder Auseinandersetzung aus dem Weg gehen will, sollte Geschenkgutscheine selbst erstellen. Damit sind sie nicht an ein bestimmtes Geschäft gebunden und verfallen nicht. Und beim gemeinsamen Einkauf hat der Beschenkte auch noch jede Menge Spaß.
GB 22:09, 21. Jul 2006 (CEST)