IT-Recht - Das Recht im Internet
In Deutschland ist das Recht in viele Rechtsgebiete aufgeteilt. Zu den Hauptrechtsgebieten gibt es entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten für den Rechtsanwalt. Nimmt er an diesen ständigen Weiterbildungen teil, kann er sich in diesem Rechtsgebieten spezialisieren und den Titel eines Fachanwaltes führen. Ein Rechtsgebiet in dem man Fachanwalt werden kann ist das Informationstechnologierecht (IT-Recht).
Die Nutzung des Internets und die Dienstleistungen, die sich daraus ergeben, werden in einem Teilbereich des IT-Rechts - dem Internetrecht - zusammengefaßt. Beim Internetrecht sind viele weitere Rechtsgebiete und viele weitere Themenschwerpunkte zu beachten: Markenrecht, Urheberecht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Rundfunk- und Medienrecht
Nachdem das Internet Ende der 90 Jahre immer beliebter wurde und auch dementsprechende Einnahmen damit generiert werden konnten, wurde schnell klar, dass auch für das Handeln im Netz rechtliche Regelungen getroffen werden mussten. Die Ansicht, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei, ist auch heute noch eine weit verbreitete Meinung. Das Internet bereitet den Juristen insbesondere durch die Geschwindigkeit, die Dynamik und das rasante Wachstum größere Schwierigkeiten als die meisten anderen Rechtsgebiete. Aktuelles Thema ist zum Beispiel die strittige Rechtsprechung zum Thema Abmahungen von Forenbetreibern.
Aber auch der private User und Kleingewerbler kann sich sehr schnell die Abmahnung eines Rechtsanwaltes einhandeln, wenn er z.B. kein vollständiges Impressum auf seiner Seite hat oder fremde Inhalte (Bilder/ Texte/ Landkarten) ohne entsprechende Erlaubnis verwendet.
Ist man unsicher ob die eigene Internetseite juristisch Korrekt ist, sollte man zur Sicherheit zwecks Rechtsberatung einen Anwalt kontaktieren oder sich im Internet auf den entsprechenden Seiten gründlich informieren.
Autor:
Christoph Engelmann
engelmann [at] cemore.de
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