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Kategorie: Kfz-Versicherung

Unfallregulierung in Europa

Allgemeine Informationen über die Unfallregulierung in Europa


Dieser Artikel enthält wichtige Informationen über die Unfallregulierung, die Sie unbedingt wissen sollten, wenn Sie mit einem Fahrzeug nach Ausland in Europa fahren.

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Europa sind innerhalb geschlossener Ortschaften größtenteils bei 50 km/h. Es gibt aber auch solche Länder, wo diese Begrenzung höher (z. B. in der Slowakischen Republik und Serbien/Montenegro 60 km/h) oder niedriger (z.B. in Großbritannien und Irland 48 km/h) ist.

Uhrzeitabhängige Begrenzungen sind in Polen. Hier ist von 5-23 Uhr maximal 50 km/h genehmigt, von 5-23 60 km/h.

Auf Landstraßen kann man zwischen 80 und 100 km/h fahren.

In Frankreich gibt es eine Reihe von Sonderregelungen, die Sie in Kenntnis setzen sollten. Diejenige Autofahrer, die ihre Fahrerlaubnis weniger als zwei Jahre besitzen, dürfen sie hier außerorts höchstens 80 km/h und auf Schnellstraßen zwischen 100 km/h fahren.

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen liegen auf Autobahnen grundsätzlich zwischen 110 und 130 km/h.

Ausnahme: Norwegen, wo die Geschwindigkeit auf 90 km/h begrenzt ist.

Bezüglich auf die Promillegrenzen ist der Unterschied in den einzelnen europäischen Ländern noch bedeutsamer.

In der meisten Ländern ist dieser Grenzwert (wie auch in Deutschland) von 0,5 Promille. Aber in Großbritannien, Irland, Malta und Luxemburg drohen Konsequenzen erst ab 0,8 Promille oder gar 0,9 Promille. In Litauen wurde diese Grenze auf 0,4 festgelegt. In Schweden, Polen und Norwegen gilt dieser Wert von 0,2 Promille.

In Kroatien, Estland, Ungarn, Rumänien, Tschechien und der Slowakei ist die Promille-Grenze 0,0. Das heißt: In diesen Ländern müssen die Autofahrer vollkommen abstinent am Steuer sein.

Sonderfall: Griechenland, wo die Autofahrer, die ihre Fahrerlaubnis noch keine zwei Jahre besitzen, sollten sich an die 0,2 Promille-Grenze halten.

In vielen europäischen Ländern sollten die Autofahrer für die Benutzung bestimmter Straßen eine Mautgebühr zahlen.

Deshalb ist es empfohlen, wenn Sie sich vor der Fahrt darüber informieren, auf welchen Straßen Mautgebühren in welcher Höhe fällig werden.

In Dänemark, Slowenien, Österreich, Estland, Finnland, Norwegen, Schweden, Island, Lettland und Kroatien besteht die Pflicht auch tagsüber auf allen Starßen mit Abendlicht zu fahren. In Portugal sollte nur auf der Autobahn IP5 mit Abendlicht fahren. In Ungarn und Italien gilt die Lichtpflicht nur auf Außerortstraßen.

Außerdem schreiben einige Länder eine Winterpflichtlicht bei Tagesfahrten vor. Diese sind: Tschechien (letzter Sonntag im Oktober bis letzten Sonntag im März), Slowakei (15. Oktober bis 15. März), Litauen (1. November bis 1. März) und Polen (1. Oktober bis Ende Februar). In Tschechien muss von 1. Juli 2006 das ganze Jahr mit Licht gefahren werden.

Um die finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Sie bereits vor Fahrtantritt auf einen entsprechenden Versicherungsschutz achten und Vorsorge für eventuelle Unfälle treffen.

Es besteht häufig das Problem, dass die Deckungssumme der ausländischen Haftpflichtversicherungen sehr niedrig sind.

Alle zuletzt der EU beigetretenen Länder haben sich dazu verpflichtet, die in ihrem Hoheitsgebiet zutreffenden Deckungssummen auf den Stand der 2. Europäischen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Richtlinie anzuheben. Das heißt, dass Personenschäden bis 350.000,- Euro, Sachschäden bis 100.000,-Euro oder alle Personen-und Sachschäden pauschal bis 600.000,-Euro pro Unfall ersetzt werden.

Sie sollten darauf achten, dass solche Schadenspositionen wie Mietwagenkosten oder der Nutzungsausfall für die Zeit der Fahrzeugreparatur sowie Gutachter-, Sachverständigen- oder Rechtsanwaltskosten , die in Deutschland üblich und anerkannt sind, werden oftmals von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Deshalb ist es ratsam, eine zusätzliche Auslandsschadensversicherung abzuschließen.

Bei einem Unfall mit dem Dienstwagen im Ausland kommt in der Regel das Schadensersatzgesetz des Landes zur Anwendung, in dem sich der Unfall ereignet hat. Die Unfallregulierung kann sich oftmals über Monate oder Jahre hinziehen. Deshalb wurde von der EU die so genannte 4. Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Richtlinie erlassen. Nach dieser Regulierung sollte der im Ausland geschädigte Autofahrer nun die Regulierung des Schadens über einen Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung direkt in seinem Heimatland abwickeln können. So verringert sich deutlich die Bearbeitungsdauer und der Geschädigte kann Ansprüche auch in seiner eigenen Landessprache geltend machen.

Viele Versicherungen setzen voraus, dass bei einem Unfall im Ausland ein entsprechendes Polizeiprotokoll vorgelegt werden muss, damit der Schaden reguliert werden kann.

Achten Sie darauf: Solche Schriftstücke nie unteschreiben,, deren Inhalt Sie nicht verstehen.

Nach dem Unfall müssen Sie den Arbeitgeber und gegebenenfalls den Leasinggeber über den Unfall in Kenntnis setzen.

Quelle: www.versicherungsvergleich.info

Autor: oliver (at)loghen.com


GB 10:22, 21. Jul 2006 (CEST)



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