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WS 3.1.2 Konvergenzkriterien und Stufen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion

Der Vertrag von Maastricht sieht die Realisierung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen vor.

1.Stufe: Sie begann am 1. Juli 1990. In ihr wurden die ersten Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Konvergenz der europäischen Mitgliedsstaaten beschlossen. In dieser Stufe erfolgte die Liberalisierung des Kapitalverkehrs der Mitgliedsländer. Außerdem wurde ein "Beratender Währungsausschuß" geschaffen, zu dessen Aufgaben die Beobachtung der Währungs- und Finanzlage der Mitgliedsstaaten und die Berichterstattung an den Ministerrat und die Kommission zählen. Falls eines der Mitgliedsländer die Konvergenzkriterien in den Bereichen Preisstabilität oder Haushaltsdisziplin nicht erfüllen konnte, mußte es in dieser Stufe ein mehrjähriges Programm vorlegen, welches die Verwirklichung der Konvergenzkriterien beinhaltete.

2.Stufe: Gemäß Artikel 109e, Absatz 1 des neuen EU-Vertrages44 fing diese Stufe am 1.Januar 1994 an. Das Ziel dieser Stufe bestand in der Stärkung der wirtschaftlichen, fiskalischen und monetären Konvergenz der Mitgliedsländer auf der Basis der größtmöglichen Preisstabilität. Ab 1994 war die monetäre Finanzierung öffentlicher Defizite verboten. Die Zentralbanken durften den Regierungen und öffentlichen Einrichtungen auf nationaler und europäischer Ebene keine weiteren Überziehungskredite oder andere Kreditfazilitäten zur Verfügung stellen. Die Mitgliedsstaaten waren verpflichtet, in dieser Stufe die Unabhängigkeit der Zentralbanken herbeizuführen. Es wurde das Europäische Währungsinstitut gegründet. Außerdem erfolgte eine verstärkte Koordinierung [44] Europäische Unionsvertrag der Geldpolitik mit dem Ziel der Preisstabilität.[45]

3.Stufe: Der Übergang in diese Stufe wird durch ein mehrstufiges Verfahren geregelt, in dessen Mittelpunkt die Erfüllung der Konvergenzkriterien steht. Die ECU-Wechselkurse [46] der nationalen Währungen werden unwiderruflich festgelegt. Die Europäische Zentralbank übernimmt die Aufgaben des Europäischen Währungsinstituts. Zur Beobachtung der Wirtschafts- und Finanzlage der Mitgliedsstaaten wird ein Wirtschafts- und Finanzausschuß eingesetzt. Der Beginn dieser Stufe war frühestens für 1997 geplant. Die Voraussetzung hierfür ist, daß die Mehrheit der Mitgliedsländer die Konvergenzkriterien erfüllen. Ist dies nicht der Fall, beginnt die letzte Stufe erst am 1.Januar 1999. Hierfür ist es nur erforderlich, daß mindestens zwei Länder die Konvergenzkriterien erfüllen. Für die Länder, die in die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion eintreten, geht die nationale Währungssouveränität in die Kompetenz des Europäischen Systems der Zentralbanken über.[47]

Die Teilnehmer an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion müssen vier Konvergenzkriterien sowie eine Zusatzbedingung erfüllen. Diese sind nach dem Maastrichter Vertrag wie folgt definiert.

Bild:WS_Verschuldung.jpg

1. Staatsverschuldung - Die gesamte Verschuldung darf maximal 60% des Bruttoinlandproduktes betragen.
Die Staatsverschuldung ist das wichtigste aller Kriterien. Der Abbildung 1 kann entnommen werden, daß bis zum 30.6.1995 lediglich vier Länder eine Staatsverschuldung unter 60% des BIP48 hatten. Es ist von existenzieller Bedeutung für die Europäische Union, nur Ländern die Mitgliedschaft zu ermöglichen, deren Verschuldung beherrschbar und ohne Auswirkungen auf die europäische Geldpolitik bleibt. Zum einen besteht die Gefahr darin, daß Länder mit zu hohen Schulden einen Anreiz haben, die EZB [49] unter Druck zu setzen. Des weiteren würde sich die Europäische Union bei Aufnahme dieser Länder der Gefahr aussetzen, die Ursachen für diese hohe Verschuldung [50] aufzunehmen. [51]

Bild:WS_Neuverschuldung.jpg

2. Budgetsaldo - Die jährliche Neuverschuldung darf maximal 3% des Bruttoinlandproduktes betragen.52 Auch hier ist in der Abbildung 2 zu erkennen, daß lediglich vier Länder dieses Kriterium erfüllten. Wobei die Werte Irlands und Dänemarks angesichts relativ niedriger Gesamtverschuldung und der zweit- bzw. drittbesten Plazierung bei der Neuverschuldung Anlaß zur Hoffnung geben.

Bild:WS_Inflation.jpg

3. Preisstabilität - Die Inflation eines Mitgliedslandes darf maximal 1, 5% über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen.[53] In Abbildung 3 sind die Erfolge der Inflationsbekämpfung erkennbar. Fast alle europäischen Mitgliedsländer mit Ausnahme der südeuropäischen Staaten konnten dieses Kriterium erfüllen.

Bild:WS_Zinsen.jpg

4. Zinsniveau - Der Durchschnitt der langfristigen Nominalzinsen darf maximal um 2, 0% das Zinsniveau der drei Staaten mit dem niedrigsten Nominalzins überschreiten.[54] Die Werte in Abbildung 4 geben ebenfalls Anlaß zur Hoffnung. Auch auf dem Gebiet der Zinsen liegt eine hohe Konvergenz vor, wobei aber auch hier die südeuropäischen Länder abfallen.

5. Die Zusatzbedingung besagt, daß die Länder, die in die EWWU aufgenommen werden wollen, mindestens zwei Jahre Mitglied des EWS [55] gewesen sein müssen. Ihre Währung darf während dieser Zeit gegenüber den Währungen der anderen Mitgliedstaaten nicht abgewertet worden sein.[56]

Daß diese Kriterien in den nächsten Jahren nur von wenigen Ländern erfüllt werden können, ist offensichtlich, wenngleich die strikte Auslegung der Konvergenzkriterien fragwürdig erscheint. Einer der Gründe dafür ist, daß die Formulierungen im Vertragstext schon interpretationsbedürftig erscheinen.[57] Ein zweiter Grund, der zu einer extensiven Auslegung der Konvergenzkriterien führen könnte, sind politische Überlegungen. In diesem Zusammenhang sollte die Beurteilung Irlands durch die EU-Finanzminister im Herbst 1994 zur Sorge Anlaß geben. Die Minister haben Irland trotz einer Staatsverschuldung von fast 90% die Erfüllung der Konvergenzkriterien bestätigt.

Zwar sind diese Kriterien sehr bedeutsam, aber über die wahre Konvergenz sagen sie nichts aus. Sie garantieren kein optimales Währungsgebiet.[58] Hier sind Fragestellungen von Interesse, mit denen sich schon Mundell, der Begründer der Theorie des optimalen Währungsraumes, in den 60er Jahren beschäftigte: Reagieren die Preise und Löhne flexibel auf Schocks? Sind die Produktionsfaktoren mobil genug? Gleichen sich die wirtschaftlichen Probleme der Mitgliedsländer oder sind sie unterschiedlich? Von der Beantwortung dieser Fragen muß an dieser Stelle unter anderem aus Platzgründen Abstand genommen werden.

3.1.3 Einführung einer gemeinsamen Währung

(Die Zahlen in eckigen Klammern verweisen auf die Fußnoten)

Währung und Staat

Stefan 20:32, 8. Mai 2006 (CEST)


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