Wohngebäudeversicherung
Durch eine Gebäudeversicherung sichert der Hauseigentümer sich gegen die finanziellen Folgen von Blitzschlag, Feuer, Sturm- und Hagelschäden sowie Leitungswasserschäden ab. Hierbei ist nicht nur das eigentliche Haus versichert, sondern auch zahlreiche Einbauten wie festverlegte Fußböden, Zentralheizungsanlagen oder elektronische Anlagen. Des weiteren fallen unter den Versicherungsschutz Nebengebäude wie z.B. eine Garage. Auch Zubehöre zu Wohnzwecken, unter die Brennvorräte und Werkzeuge fallen, sind Gegenstand der Gebäudeversicherung. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich im Idealfall nach dem aktuellen Wert des Hauses. So werden Reparaturen in voller Höhe ersetzt und das Haus bei einem Totalschaden wieder so aufgebaut, wie es vor dem Schaden war. Tritt der Versicherungsfall ein, überweist der Versicherer in der Regel die Versicherungssumme auf das Girokonto des Versicherungsnehmers.
Die Berechnung der Beiträge für die Gebäudeversicherung richtet sich nach der 1914er Wertermittlung. Eine neuere Methode ist die Berechnung nach Wohnfläche, Bauart und Ausstattung. Diese Berechnungsvariaten und Tarifausgestaltungen sollte man auch beim Versicherungsvergleich beherzigen. Die Beiträge kann der Versicherungsnehmer wahlweise monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Meist werden diese von der Versicherungsgesellschaft vom Girokonto des Versicherungsnehmers eingezogen.
Die Kündigung einer Gebäudeversicherung ist nicht so einfach. Ist ein Gebäude mit einer Hypothek belastet, kann die Gebäudeversicherung erst dann gekündigt werden, wenn im Grundbuch alle eingetragenen Kreditgeber schriftlich zugestimmt haben. So muss bei jeder Kündigung der Versicherungsgesellschaft ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch vorgelegt werden. Wichtig ist noch zu wissen, dass bei einer Wohngebäudeversicherung nicht der bewegliche Hausrat versichert ist. Dazu müsste man eine Hausrat Versicherung abschließen. Grundsätzlich bekommt man bei Banken nur einen Kredit für eine Immobilie oder den Hausbau, wenn eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde. Gekündigt werden kann zum Ende des fünften Versicherungsjahres, danach jeweils nach Ende eines weiteren Jahres. Nach einem Schadensfall kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats kündigen.
Autor:
Henning Petrat
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